Gutachten
Um zur Ausstellung eines Gutachtens/eines Referenzschreibens berechtigt zu sein, müssen Studierende mindestens einen vom Fachbereich angebotenen Kurs mit der Note „gut“ oder besser abgeschlossen haben.
Um zur Ausstellung eines Gutachtens/eines Referenzschreibens berechtigt zu sein, müssen Studierende mindestens einen vom Fachbereich angebotenen Kurs mit der Note „gut“ oder besser abgeschlossen haben.